Arbeitsgericht Hagen, 2019-06-25, 4 Ca 219/19

4 Ca 219/19Tribunal do Trabalho25 de jun. de 2019

Abrir fonte

Texto completo

Arbeitsgericht Hagen — 4 Ca 219/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-25

Aktenzeichen: 4 Ca 219/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2019:0625.4CA219.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 29.01.2019, zugegangen am 30.01.2019, zum 30.06.2019 aufgelöst werden wird.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Werkzeugmechaniker in der Instandhaltung weiter zu beschäftigen.
    1. Der Antrag der Beklagten auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils wird zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 15.600,00 Euro festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.