2 BV 85/03•Arbeitsgericht Essen, 2003-11-11, 2 BV 85/03
Arbeitsgericht Essen, 2003-11-11, 2 BV 85/03
2 BV 85/03Tribunal do Trabalho11 de nov. de 2003
Regest
1.) Sollen Lagerarbeiter und Kommissionierer, die bisher im sog. Trockensortiment bei Temperaturen von im Winter 15 - 20 ° C und im Sommer 25 ° C beschäftigt gewesen sind, fortan auf Dauer im sog. Frischesortiment eingesetzt werden, wo das ganze Jahr über konstant Temperaturen von 6 - 7 ° C herrschen, so ändert sich das Gesamtbild ihrer Tätigkeit so erheblich, dass eine Versetzung i. S. v. § 95 Abs. 3 BetrVG vorliegt. 2.) Das Gesamtbild der Tätigkeit eines Arbeitnehmers ändert sich auch, wenn dieser in eine andere eigenständige betriebliche Einheit eingegliedert wird.
Texto completo
Arbeitsgericht Essen — 2 BV 85/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-11
Aktenzeichen: 2 BV 85/03
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2003:1111.2BV85.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 95 Abs. 3 S. 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 101 BetrVG.
Leitsätze
1.) Sollen Lagerarbeiter und Kommissionierer, die bisher im sog. Trockensortiment bei Temperaturen von im Winter 15 - 20 ° C und im Sommer 25 ° C beschäftigt gewesen sind, fortan auf Dauer im sog. Frischesortiment eingesetzt werden, wo das ganze Jahr über konstant Temperaturen von 6 - 7 ° C herrschen, so ändert sich das Gesamtbild ihrer Tätigkeit so erheblich, dass eine Versetzung i. S. v. § 95 Abs. 3 BetrVG vorliegt.
2.) Das Gesamtbild der Tätigkeit eines Arbeitnehmers ändert sich auch, wenn dieser in eine andere eigenständige betriebliche Einheit eingegliedert wird.
Tenor
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Versetzung der Arbeitnehmer
?C.,
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?D.,
?G. und
N.
vom Bereich „Trockensortiment“ in den Bereich „Frische“ aufzuheben.
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