Arbeitsgericht Dortmund, 2024-04-08, 11 Ca 889/24

11 Ca 889/24Tribunal do Trabalho8 de abr. de 2024

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Arbeitsgericht Dortmund — 11 Ca 889/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-08

Aktenzeichen: 11 Ca 889/24

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2024:0408.11CA889.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 31.10.2023 nicht beendet worden ist.
    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 21.12.2023 aufgelöst worden ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den im Arbeitsvertrag vom 28.12.2022 geregelten Arbeitsbedingungen als Betriebsleiter bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Kündigungsschutzanträge weiter zu beschäftigen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 21.000,00 € festgesetzt.

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