Arbeitsgericht Dortmund, 2024-02-07, 8 Ca 3818/23

8 Ca 3818/23Tribunal do Trabalho7 de fev. de 2024

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Arbeitsgericht Dortmund — 8 Ca 3818/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-07

Aktenzeichen: 8 Ca 3818/23

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2024:0207.8CA3818.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 28.10.2023 nicht aufgelöst worden ist.
  • 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 21.12.2023 nicht aufgelöst worden ist.
  • 3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Bürokauffrau weiterzubeschäftigen.
  • 4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.920,00 € brutto zu zahlen.
  • 5. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  • 6. Der Streitwert wird auf 22.700,65 € festgesetzt.

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