Arbeitsgericht Düsseldorf, 2024-09-12, 2 Ca 4039/23

2 Ca 4039/23Tribunal do Trabalho12 de set. de 2024

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Regest

Die Beklagte ist nach der BV nicht berechtigt, von der erfassten Zeit der Klägerin Pausen automatisiert in Abzug zu bringen, da die BV Ruhepausen i. d. d. ArbZG regelt und die Klägerin als freigestelltes Betriebsratsmitglied gar keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG hat. Sie erfasst lediglich Zeiten ihrer Betriebsrassttätigkeit.

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Arbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ca 4039/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-12

Aktenzeichen: 2 Ca 4039/23

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2024:0912.2CA4039.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2

Leitsätze

Die Beklagte ist nach der BV nicht berechtigt, von der erfassten Zeit der Klägerin Pausen automatisiert in Abzug zu bringen, da die BV Ruhepausen i. d. d. ArbZG regelt und die Klägerin als freigestelltes Betriebsratsmitglied gar keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG hat. Sie erfasst lediglich Zeiten ihrer Betriebsrassttätigkeit.

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, auf dem Zeitkonto der Klägerin automatisch einen Pausenabzug von 45 Minuten vorzunehmen.

  • 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

  • 4. Der Streitwert beträgt 5.359,19 €.

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