Arbeitsgericht Düsseldorf, 2023-02-23, 10 Ca 4874/22

10 Ca 4874/22Tribunal do Trabalho23 de fev. de 2023

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Arbeitsgericht Düsseldorf — 10 Ca 4874/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-23

Aktenzeichen: 10 Ca 4874/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2023:0223.10CA4874.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Leitsätze

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Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das zweite Halbjahr 2019 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 1.854,65 € brutto zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das erste Halbjahr 2020 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 1.520,70 € brutto zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das zweite Halbjahr 2020 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 2.024,64 € brutto zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das erste Halbjahr 2021 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 1.679,64 € brutto zu zahlen.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das zweite Halbjahr 2021 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 1.679,64 € brutto zu zahlen.

6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das erste Halbjahr 2022 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 1.679,64 € brutto zu zahlen.

7. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate Juli bis November 2022 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 2.060,70 € brutto zu zahlen.

8. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die dem Kläger zustehende Betriebsrente in der Weise zu ermitteln und auszuzahlen, dass

a) die fiktive Höherversicherungsrente 526,26 € beträgt

b) kein Kürzungsbetrag wegen fehlender Versicherungszeit in Ansatz gebracht wird

9. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

10. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 60% und die Beklagte zu 40% zu tragen.

11. Streitwert: 31.218,92 €

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