projetos
2 Ca 2890/21•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-12-06, 2 Ca 2890/21
2 Ca 2890/21Tribunal do Trabalho6 de dez. de 2021
Es handelt sich bei der geplanten und gezielten Vorgehensweise des Klägers nicht um das Ausstellen von Gefälligkeitsbescheinigungen, sondern von ins Blaue hinein getätigten und für den Geschäftsvrkehr vorgesehenen Bonitätsaufkünfte, deren Ausstellungen gegenüber der Beklagten vorsätzlich verheimlicht wurde.
Entscheidungsdatum: 2021-12-06
Aktenzeichen: 2 Ca 2890/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:1206.2CA2890.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Es handelt sich bei der geplanten und gezielten Vorgehensweise des Klägers nicht um das Ausstellen von Gefälligkeitsbescheinigungen, sondern von ins Blaue hinein getätigten und für den Geschäftsvrkehr vorgesehenen Bonitätsaufkünfte, deren Ausstellungen gegenüber der Beklagten vorsätzlich verheimlicht wurde.
1. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.
2. Der Streitwert beträgt 42.168,00 €.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.