Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-09-03, 7 Ca 5908/20

7 Ca 5908/20Tribunal do Trabalho3 de set. de 2021

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Regest

1. Zeugnisberichtigung 2. Einzelfallentscheidung zur Frage eines Betriebs(teil)übergangs bei einem Flugdienstleistungsunternehmen.

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Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 5908/20 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-03

Aktenzeichen: 7 Ca 5908/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0903.7CA5908.20.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

  1. Zeugnisberichtigung

  2. Einzelfallentscheidung zur Frage eines Betriebs(teil)übergangs bei einem Flugdienstleistungsunternehmen.

Tenor

  1. Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, das dem Kläger unter dem 31.12.2020 erteilte Zeugnis in der Fassung der Anlage B 20 mit folgenden Änderungen neu zu erteilen:

Der drittletzte Absatz („Wir legen bei G. besonderen Wert …“) wird gestrichen und durch folgenden Absatz ersetzt: „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Fluggästen war stets einwandfrei und korrekt.“

  1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 90 % und die Beklagte zu 1 10 % zu tragen.

  3. Der Streitwert wird auf 35.979,17 Euro festgesetzt.

  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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