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7 Ca 5906/20•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-09-03, 7 Ca 5906/20
7 Ca 5906/20Tribunal do Trabalho3 de set. de 2021
Einzelfallentscheidung zu einem Betriebsübergang bei einem Luftverkehrsunternehmen
Entscheidungsdatum: 2021-09-03
Aktenzeichen: 7 Ca 5906/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0903.7CA5906.20.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Einzelfallentscheidung zu einem Betriebsübergang bei einem Luftverkehrsunternehmen
Der drittletzte Absatz („Wir legen bei M. besonderen Wert …“) wird gestrichen und durch folgenden Absatz ersetzt: „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Fluggästen war stets einwandfrei und korrekt.“
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 90 % und die Beklagte zu 1 10 % zu tragen.
Der Streitwert wird auf 36.953,08 Euro festgesetzt.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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