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4 Ca 1196/20•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-11-03, 4 Ca 1196/20
4 Ca 1196/20Tribunal do Trabalho3 de nov. de 2020
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Entscheidungsdatum: 2020-11-03
Aktenzeichen: 4 Ca 1196/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:1103.4CA1196.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
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1. Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten zu 1) vom 27.08.2019 aufgelöst wurde.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2) bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten zu 2) vom 23.08.2019 aufgelöst wurde.
3. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, die Abmahnung vom 24.07.2019 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 31 %, die Beklagte zu 1) 39 % und die Beklagte zu 2) 30 %.
6. Der Streitwert wird festgesetzt auf 72.083,31 €.
7. Soweit die Berufung nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig ist, wird sie nicht gesondert zugelassen
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