Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-09-15, 4 Ca 604/21

4 Ca 604/21Tribunal do Trabalho15 de set. de 2020

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Regest

Will der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit mangels Vorliegen der positiven Anspruchsvoraussetzung des § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BEEG ablehnen, bedarf dies der Schriftform.

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Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 604/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-15

Aktenzeichen: 4 Ca 604/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0915.4CA604.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Leitsätze

Will der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit mangels Vorliegen der positiven Anspruchsvoraussetzung des § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BEEG ablehnen, bedarf dies der Schriftform.

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass sich die Arbeitszeit der Klägerin vom 17.09.2020 bis zum 16.09.2021 auf 30 Stunden pro Woche reduzieren wird.
    1. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Der Streitwert wird festgesetzt auf 10.000,00 €.
    1. Soweit die Berufung nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

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