4 Ca 3086/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-06, 4 Ca 3086/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-06, 4 Ca 3086/08
4 Ca 3086/08Tribunal do Trabalho6 de ago. de 2008
Regest
1. Einzelfallentscheidung zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen rechtswidriger Drohung mit einer Kündigung 2. Eine Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen rechtswidriger Drohung mt einer Kündigung nach § 123 BGB kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber unbedingt den Ausspruch dieser Kündigung für den Fall der Nichtannahme des Vertrages in Aussicht stellt. Die ledigliche Äußerung, die Kündigung komme - neben anderen Maßnahmen - in Betracht, stellt keine hinreichende Drohung dar.
Texto completo
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 3086/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-06
Aktenzeichen: 4 Ca 3086/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0806.4CA3086.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: ...
Leitsätze
- Einzelfallentscheidung zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen rechtswidriger Drohung mit einer Kündigung
- Eine Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen rechtswidriger Drohung mt einer Kündigung nach § 123 BGB kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber unbedingt den Ausspruch dieser Kündigung für den Fall der Nichtannahme des Vertrages in Aussicht stellt. Die ledigliche Äußerung, die Kündigung komme - neben anderen Maßnahmen - in Betracht, stellt keine hinreichende Drohung dar.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Streitwert beträgt 15.461,40 €.
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