1 Ca 135/19•Arbeitsgericht Bocholt, 2019-06-06, 1 Ca 135/19
Arbeitsgericht Bocholt, 2019-06-06, 1 Ca 135/19
1 Ca 135/19Tribunal do Trabalho6 de jun. de 2019
Regest
1) Der Wiedereinstellungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers ist im Falle eines Betriebsübergangs während des Laufes der Kündigungsfrist ausschließlich gegen den Betriebserwerber gerichtet. 2) Kein Widereinstellungsanspruch, wenn der (behauptete) Betriebsübergang vor Zugang der Kündigung erfolge.
Texto completo
Arbeitsgericht Bocholt — 1 Ca 135/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-06
Aktenzeichen: 1 Ca 135/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGBOH:2019:0606.1CA135.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 613 a BGB
Leitsätze
-
Der Wiedereinstellungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers ist im Falle eines Betriebsübergangs während des Laufes der Kündigungsfrist ausschließlich gegen den Betriebserwerber gerichtet.
-
Kein Widereinstellungsanspruch, wenn der (behauptete) Betriebsübergang vor Zugang der Kündigung erfolge.
Tenor
- 1. Die Klage wird abgewiesen.
- 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin bei einem Kostenstreitwert in Höhe von 6.897,69 EUR.
- 3. Der Streitwert wird auf 6.813,00 EUR festgesetzt.
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