Arbeitsgericht Bielefeld, 2022-03-24, 1 Ca 2311/21

1 Ca 2311/21Tribunal do Trabalho24 de mar. de 2022

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Regest

Fristlose Kündigung wegen der Vorlage eines Testzertifikats, bei dem ein negatives Testergebnis bescheinigt wird, obwohl der Aussteller des Testergebnisses die Durchführung des Corona-Schnelltests nicht beaufsichtig hat (vgl. dazu auch Arbeitsgericht Hamburg vom 31.03.2022 – 4 Ca 323/21).

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Arbeitsgericht Bielefeld — 1 Ca 2311/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-24

Aktenzeichen: 1 Ca 2311/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2022:0324.1CA2311.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 626 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG sowie § 28 b Abs. 1 IfSG

Leitsätze

Fristlose Kündigung wegen der Vorlage eines Testzertifikats, bei dem ein negatives Testergebnis bescheinigt wird, obwohl der Aussteller des Testergebnisses die Durchführung des Corona-Schnelltests nicht beaufsichtig hat (vgl. dazu auch Arbeitsgericht Hamburg vom 31.03.2022 – 4 Ca 323/21).

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass die Kündigung vom 15.12.2021 das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht beendet hat.

  • 2. Die beklagte Stadt wird verpflichtet, den Kläger arbeitsvertragsgemäß für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses als Mitarbeiter auf dem städt. Bauhof weiter zu beschäftigen.

  • 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die beklagte Stadt.

  • 5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.276,00 € festgesetzt.

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