Arbeitsgericht Bielefeld, 2021-04-22, 1 Ca 231/21

1 Ca 231/21Tribunal do Trabalho22 de abr. de 2021

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Regest

Entbehrlichkeit eines wörtlichen oder tatsächlichen Angebots der Arbeitskraft, wenn der Arbeitgeber einen täglichen Arbeitsplan über WhatsApp bis 20:30 Uhr des Vortags angekündigt und sich weitere Nachfrage verbeten hat.

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Arbeitsgericht Bielefeld — 1 Ca 231/21 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-22

Aktenzeichen: 1 Ca 231/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2021:0422.1CA231.21.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: §§ 293 ff BGB

Leitsätze

Entbehrlichkeit eines wörtlichen oder tatsächlichen Angebots der Arbeitskraft, wenn der Arbeitgeber einen täglichen Arbeitsplan über WhatsApp bis 20:30 Uhr des Vortags angekündigt und sich weitere Nachfrage verbeten hat.

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Oktober 2020 weitere 336,00 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2020.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat November 2020 weitere 84,00 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2020.

  • 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Dezember 2020 weitere 1.260,00 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2021.

  • 4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Januar 2021 weitere 336,00 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2021.

  • 5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 279,92 € brutto Urlaubsabgeltung nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

  • 6. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.295,92 € festgesetzt .

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