6 Ca 257/11•Arbeitsgericht Bielefeld, 2011-05-04, 6 Ca 257/11
Arbeitsgericht Bielefeld, 2011-05-04, 6 Ca 257/11
6 Ca 257/11Tribunal do Trabalho4 de mai. de 2011
Regest
Die Tätigkeit eines Lehrers an einer griechischen Schule in Deutschland ist keine hoheitliche Aufgabe der Republik Griechenland. Für Streitigkeiten aus diesem Arbeitsverhältnis ist das deutsche Recht maßgeblich.
Texto completo
Arbeitsgericht Bielefeld — 6 Ca 257/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-04
Aktenzeichen: 6 Ca 257/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2011:0504.6CA257.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: GVG § 20 Abs. 2
Leitsätze
Die Tätigkeit eines Lehrers an einer griechischen Schule in Deutschland ist keine hoheitliche Aufgabe der Republik Griechenland.
Für Streitigkeiten aus diesem Arbeitsverhältnis ist das deutsche Recht maßgeblich.
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.491,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB auf 1.779,55 € seit dem 01.11.2010, sowie auf jeweils weitere 355,91 € seit dem 01.12.2010 und 01.01.2011 und 743,68 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.01.2011 sowie 2.872,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.01.2011 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
4. Der Streitwert wird auf 6.107,18 € festgesetzt.
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