Amtsgericht Wuppertal, 2025-02-12, 16 Ls 20/24

16 Ls 20/24Tribunal de Primeira Instância12 de fev. de 2025

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Amtsgericht Wuppertal — 16 Ls 20/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-12

Aktenzeichen: 16 Ls 20/24

ECLI: ECLI:DE:AGW:2025:0212.16LS20.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16

Tenor

Der Angeklagte J. ist der versuchten Erpressung schuldig.

Er wird daher zu einer Freiheitsstrafe von

drei Jahren

verurteilt.

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Wuppertal vom 19.06.2024 wird unter den folgenden Auflagen außer Vollzug gesetzt:

Der Angeklagte hat eine Kaution in Höhe von 10.000,00 Euro zu stellen.

Der Angeklagte hat sich zweimal wöchentlich bei der für ihn zuständigen örtlichen Polizeidienststelle zu melden.

Der Angeklagte Z. ist der Beihilfe zu einer versuchten Erpressung schuldig.

Er wird daher zu einer Freiheitsstrafe von

sechs Monaten

verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Wuppertal vom 19.06.2024 wird aufgehoben.

Der Angeklagte V. ist der Beihilfe zu einer versuchten Erpressung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig.

Er wird daher zu einer Freiheitsstrafe von

zwei Jahren

verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Wuppertal vom 03.07.2024 wird aufgehoben.

Eine Festplatte Seagate, metallic blau, zwei TB und vier USB Sticks, weiß, unterliegen der Einziehung als Tatmittel.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 201 a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, 253 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4, 22, 23, 27, 52, 74 StGB.

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