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21 C 1071/20•Amtsgericht Steinfurt, 2022-05-05, 21 C 1071/20
21 C 1071/20Tribunal de Primeira Instância5 de mai. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-05
Aktenzeichen: 21 C 1071/20
ECLI: ECLI:DE:AGST1:2022:0505.21C1071.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Beklagte wird verurteilt, einer Erhöhung der monatlichen Kaltmiete für die im 1. Obergeschoss rechts des Hauses D-straße 24, 00000 E gelegenen Mietwohnung von derzeit 313,60 Euro zzgl. Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung auf 353,28 Euro monatlich zzgl. Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung in bisheriger Höhe ab dem 1.3.2022 zuzustimmen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von Beklagte EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung eine Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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