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45 XIV(B) 10/22•Amtsgericht Siegen, 2024-04-25, 45 XIV(B) 10/22
45 XIV(B) 10/22Tribunal de Primeira Instância25 de abr. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-25
Aktenzeichen: 45 XIV(B) 10/22
ECLI: ECLI:DE:AGSI:2024:0425.45XIV.B10.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil Richter
In der Abschiebungssache
pp.
hat das Amtsgericht Siegen
durch den Richter am Amtsgericht E.
am 25. April 2023
beschlossen:
Es wird festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme des Betroffenen am 31.03.2022 bis zum Erlass des Gewahrsamsbeschlusses des Gerichts vom selben Tage rechtswidrig war und den Betroffenen in seinen Rechten verletzte.
Dem Betroffenen wird Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C. T. gewährt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
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