Amtsgericht Siegen, 2021-05-20, 14 C 1101/20

14 C 1101/20Tribunal de Primeira Instância20 de mai. de 2021

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Das Recht auf Einsicht in die Patientenakte eines Minderjährigen steht gem. § 630 g BGB einem sorgeberechtigten Elternteil zu. Die Schweigepflicht gem. der Berufsordnung der Psychotherapeuten gegenüber Angehörigen steht dem grundsätzlich nicht entgegen.

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Amtsgericht Siegen — 14 C 1101/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-20

Aktenzeichen: 14 C 1101/20

ECLI: ECLI:DE:AGSI:2021:0520.14C1101.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: BGB §§ 630 g Abs. 1 Satz 1, 630 a Abs. 1, 1629, Berufsordnung der Kammer der psychologischen Psychotherapeuten § 8

Leitsätze

Das Recht auf Einsicht in die Patientenakte eines Minderjährigen steht gem. § 630 g BGB einem sorgeberechtigten Elternteil zu. Die Schweigepflicht gem. der Berufsordnung der Psychotherapeuten gegenüber Angehörigen steht dem grundsätzlich nicht entgegen.

Tenor

    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Kopien der vollständigen Behandlungsunterlagen für die Behandlung seines Sohnes pp. ungeschwärzt gegen Erstattung der anfallenden Kopiekosten herauszugeben.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leiste.
    1. Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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