7 C 187/10•Amtsgericht Remscheid, 2011-03-17, 7 C 187/10
Amtsgericht Remscheid, 2011-03-17, 7 C 187/10
7 C 187/10Tribunal de Primeira Instância17 de mar. de 2011
Texto completo
Amtsgericht Remscheid — 7 C 187/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-17
Aktenzeichen: 7 C 187/10
ECLI: ECLI:DE:AGRS:2011:0317.7C187.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die im ersten Obergeschoss des Hauses Xweg in Remscheid gelegene, aus drei Zimmern, Küche, Bad, WC sowie Balkon bestehende Wohnung und die im Haus Xweg rechts von der Eingangstür gelegene Doppelgarage zum 30.04.2011 zu räumen und an die Kläger herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, und zwar
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hinsichtlich der Hauptsache (Räumung) durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 2.625,00 €, die sich im Falle der nicht fristgerechten Räumung für die Zeit ab Mai 2011 für jeden angefangenen Monat um 875,00 € erhöht
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und hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.05.2011 gewährt.
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