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2 C 2/23•Amtsgericht Delbrück, 2024-07-22, 2 C 2/23
2 C 2/23Tribunal de Primeira Instância22 de jul. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-22
Aktenzeichen: 2 C 2/23
ECLI: ECLI:DE:AGPB2:2024:0722.2C2.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.289,66 € nebst 9 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB aus 255,67 € seit dem 26.04.2022 und aus weiteren 1.033,99 € seit dem 17.05.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20% und der Beklagte zu 80%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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