11 XIV(B) 243/17•Amtsgericht Paderborn, 2018-01-29, 11 XIV(B) 243/17
Amtsgericht Paderborn, 2018-01-29, 11 XIV(B) 243/17
11 XIV(B) 243/17Tribunal de Primeira Instância29 de jan. de 2018
Regest
Das Scheitern einer Abschiebung wegen eines Behördenversehens, das die Abholung des Betroffenen unmöglich macht und wodurch der vorgesehene Flug verpasst wird, stellt einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot dar.
Texto completo
Amtsgericht Paderborn — 11 XIV(B) 243/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-29
Aktenzeichen: 11 XIV(B) 243/17
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2018:0129.11XIV.B243.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abschiebehaftsache
Normen: AufenthG § 62 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
Leitsätze
Das Scheitern einer Abschiebung wegen eines Behördenversehens, das die Abholung des Betroffenen unmöglich macht und wodurch der vorgesehene Flug verpasst wird, stellt einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot dar.
Tenor
Es wird festgestellt, dass die gegen den Betroffenen angeordnete Abschiebehaft diesen in der Zeit vom 28.11.2017 bis 11.12.2017 in seinen Rechten verletzt hat.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.