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50 Ls 9/20•Amtsgericht Olpe, 2021-04-16, 50 Ls 9/20
50 Ls 9/20Tribunal de Primeira Instância16 de abr. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-16
Aktenzeichen: 50 Ls 9/20
ECLI: ECLI:DE:AGOE1:2021:0416.50LS9.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
Normen: StGB §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 53, 73, 73 c StGB
Die Angeklagte wird wegen Betruges in 21 Fällen nach Auflösung der Gesamtstrafe und unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Rheinberg vom 05.09.2019 — 5 Ds 414 Js 224/17 41/19 - zu einer neuen Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die Angeklagte wird wegen Betruges in 19 weiteren Fällen zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe eines Betrages von 7.709,35 € wird angeordnet.
Die Angeklagte wird auf die entsprechenden Adhäsionsanträge verurteilt, an Frau X. F., Z.-straße, Y. einen Betrag von 89,99 € und an Frau L.- P., U.-straße, S. einen Betrag von 510,00 € zu zahlen.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich ihrer notwendigen Auslagen sowie die Kosten der Adhäsionsverfahren.
Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 53, 73, 73 c StGB
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