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37 C 863/20•Amtsgericht Oberhausen, 2020-10-06, 37 C 863/20
37 C 863/20Tribunal de Primeira Instância6 de out. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-06
Aktenzeichen: 37 C 863/20
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2020:1006.37C863.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Strafabteilung
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 600,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz jeweils aus 300,00 € seit dem 04.05.2020 und 05.06.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 29 % und der Kläger zu 71 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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