85 C 1982/18•Amtsgericht Neuss, 2019-01-31, 85 C 1982/18
Amtsgericht Neuss, 2019-01-31, 85 C 1982/18
85 C 1982/18Tribunal de Primeira Instância31 de jan. de 2019
Texto completo
Amtsgericht Neuss — 85 C 1982/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-31
Aktenzeichen: 85 C 1982/18
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2019:0131.85C1982.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 85
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Von den gerichtlichen Kosten trägt die Klägerin 91 %, der Beklagte zu 2 9 Prozent.
Von den außergerichtichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte zu 2 9 %, den Rest trägt die Klägerin selbst.
Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2 trägt die Klägerin 91 %., den Rest trägt der Beklagte zu 2 selbst.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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