Amtsgericht Neuss, 2012-12-19, 91 C 3589/12

91 C 3589/12Tribunal de Primeira Instância19 de dez. de 2012

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Ein Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung der auf eine unwirksame Jahresabrechung entrichteter Hausgelder ist nicht schon durch das Wirtschaftswesen der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschlossen.

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Amtsgericht Neuss — 91 C 3589/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-19

Aktenzeichen: 91 C 3589/12

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2012:1219.91C3589.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 91. Zivilabteilung

Normen: § 812 Abs. 1 BGB; § 28 WEG

Leitsätze

Ein Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung der auf eine unwirksame Jahresabrechung entrichteter Hausgelder ist nicht schon durch das Wirtschaftswesen der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschlossen.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.954,26 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.6.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt von den Kosten des Rechtsstreits 70% und der Kläger 30%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120% des vollstreckbaren Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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