Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2019-02-08, 23 C 288/17

23 C 288/17Tribunal de Primeira Instância8 de fev. de 2019

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Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 23 C 288/17 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-08

Aktenzeichen: 23 C 288/17

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2019:0208.23C288.17.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 07.06.2017 zu TOP 1 (Jahresabrechnung 2016) und zu TOP 2 (Entlastung Verwaltung) werden für ungültig erklärt.

Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 18.12.2017 zu TOP 2 (Jahresabrechnung 2016 mit Druckdatum 01.12.2017) wird für ungültig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 35% und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 65% zu tragen.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Ihm wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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