Amtsgericht Lüdinghausen, 2016-01-18, 19 OWi-89 Js 2283/15-214/15

19 OWi-89 Js 2283/15-214/15Tribunal de Primeira Instância18 de jan. de 2016

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Regest

Kein Absehen vom Fahrverbot bei einer Betroffenen mit zwei ausgeübten Berufen bei einem Familiennettoeinkommen von rund 5000 Euro, wenn weder Existenzgefährdung und noch Arbeitsplatzverlust konkret drohen.

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Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi-89 Js 2283/15-214/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-18

Aktenzeichen: 19 OWi-89 Js 2283/15-214/15

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2016:0118.19OWI89JS2283.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Leitsätze

Kein Absehen vom Fahrverbot bei einer Betroffenen mit zwei ausgeübten Berufen bei einem Familiennettoeinkommen von rund 5000 Euro, wenn weder Existenzgefährdung und noch Arbeitsplatzverlust konkret drohen.

Tenor

Die Betroffene wird wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 185,00 EUR verurteilt.

Der Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene.

(§§ 4 I, 49 StVO, 24, 25 StVG, 2 BKatV).

Tatbestandsnummer: 104 608

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