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3 C 108/14•Amtsgericht Krefeld, 2024-09-18, 3 C 108/14
3 C 108/14Tribunal de Primeira Instância18 de set. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-18
Aktenzeichen: 3 C 108/14
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2024:0918.3C108.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 411,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Kosten ihrer Bevollmächtigten in Höhe von 70,20 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 45 % und die Beklagte zu 55 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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