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304 F 313/21•Amtsgericht Köln, 2022-07-25, 304 F 313/21
304 F 313/21Tribunal de Primeira Instância25 de jul. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-25
Aktenzeichen: 304 F 313/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0725.304F313.21.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 304
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin zu Händen ihres jeweiligen gesetzlichen Vertreters für die Zeit vom 01.06.2020 bis zum 31.03.2021 monatlichen Unterhalt in Höhe von jeweils 158,00 Euro und ab dem 01.04.2021 monatlichen Unterhalt in Höhe von jeweils 186,00 Euro zu zahlen, die Rückstände fällig sofort und die zukünftigen Beträge fällig jeweils zum 03. Werktag eines jeden Monats im Voraus.
Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Beschluss ist sofort wirksam.
Der Verfahrenswert wird auf 5.766,00 Euro festgesetzt.
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