Amtsgericht Köln, 2022-03-16, 155 C 37/21

155 C 37/21Tribunal de Primeira Instância16 de mar. de 2022

Abrir fonte

Texto completo

Amtsgericht Köln — 155 C 37/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-16

Aktenzeichen: 155 C 37/21

ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:0316.155C37.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 155

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) einen Betrag von 63,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.01.2021 zu zahlen.

Weiterhin wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin zu 2) einen Betrag von 6,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.01.2021 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 3) einen Betrag von 6,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.01.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.