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161 C 518/20•Amtsgericht Köln, 2021-06-18, 161 C 518/20
161 C 518/20Tribunal de Primeira Instância18 de jun. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-18
Aktenzeichen: 161 C 518/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2021:0618.161C518.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 161
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.735,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.
Das Urteil ist für die Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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