Amtsgericht Köln, 2019-10-14, 142 C 353/18

142 C 353/18Tribunal de Primeira Instância14 de out. de 2019

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Regest

Reisevertragsrecht: Analoge Anwendbarkeit des § 86 VVG auf Rückzahlungsansprüche des Reisenden wegen Stornokosten im Verhältnis zur Reiserücktrittsversicherung.

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Amtsgericht Köln — 142 C 353/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-14

Aktenzeichen: 142 C 353/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:1014.142C353.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Leitsätze

Reisevertragsrecht: Analoge Anwendbarkeit des § 86 VVG auf Rückzahlungsansprüche des Reisenden wegen Stornokosten im Verhältnis zur Reiserücktrittsversicherung.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 540 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherhit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.

Die Berufung wird zugelassen.

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