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3 Ls 18/21•Amtsgericht Herford, 2023-12-01, 3 Ls 18/21
3 Ls 18/21Tribunal de Primeira Instância1 de dez. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-01
Aktenzeichen: 3 Ls 18/21
ECLI: ECLI:DE:AGHF1:2023:1201.3LS18.21.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Richter
Das Verfahren wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, der Angeklagten sowie ihres Verteidigers gemäß § 153a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt.
Der Angeklagten wird aufgegeben, binnen drei Monaten, eine Geldbuße zu zahlen und zwar in Höhe von 150,00 Euro an die Landeskasse……
Wird die Auflage binnen der gesetzten Frist erfüllt, wird das Verfahren endgültig auf Kosten der Landeskasse eingestellt. Die notwendigen Auslagen der Angeklagten hat diese selbst zu tragen.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ……. erteilt für den Fall der ordnungsgemäßen Auflagenerfüllung bereits jetzt sein Einverständnis zu der endgültigen Einstellung des Verfahrens.
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