Amtsgericht Herne, 2002-03-25, 5 C 140/01

5 C 140/01Tribunal de Primeira Instância25 de mar. de 2002

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Amtsgericht Herne — 5 C 140/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-25

Aktenzeichen: 5 C 140/01

ECLI: ECLI:DE:AGHER1:2002:0325.5C140.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 5

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 2.621,39 Euro nebst 9,26 % Zinsen seit dem 09.02.2001 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Von den Gerichtskosten tragen die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner 73 %, der Beklagte trägt allein 27 %.

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner 89 %, der Beklagte zu 1) trägt 11 % alleine.

Die Beklagten zu 1) und 2) tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die außergerichtlichen Kosten der beiden Drittwiderbeklagten trägt der Beklagte zu 1).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 4.000,00 Euro.

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