16 C 9/02•Amtsgericht Hamm, 2003-02-11, 16 C 9/02
Amtsgericht Hamm, 2003-02-11, 16 C 9/02
16 C 9/02Tribunal de Primeira Instância11 de fev. de 2003
Regest
Entspricht die Ermittlung des Restwertes eines Kraftfahrzeugs einer Plausibilitätsberechnung und hat der Sachverständige 3 Vergleichsangebote aus dem regionalen Raum eingeholt, ist er nicht verpflichtet, auf jeden Fall auch die Möglichkeit einer Online-Börse zu nutzen
Texto completo
Amtsgericht Hamm — 16 C 9/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-11
Aktenzeichen: 16 C 9/02
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2003:0211.16C9.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: BGB §249
Leitsätze
Entspricht die Ermittlung des Restwertes eines Kraftfahrzeugs einer Plausibilitätsberechnung und hat der Sachverständige 3 Vergleichsangebote aus dem regionalen Raum eingeholt, ist er nicht verpflichtet, auf jeden Fall auch die Möglichkeit einer Online-Börse zu nutzen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklag-te vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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