Amtsgericht Hagen, 2020-04-07, 109 IN 13/20

109 IN 13/20Tribunal de Primeira Instância7 de abr. de 2020

Abrir fonte

Texto completo

Amtsgericht Hagen — 109 IN 13/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-07

Aktenzeichen: 109 IN 13/20

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2020:0407.109IN13.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Insolvenzverfahren

Tenor

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Es wird auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners bei der xxx Bank gem §§ 850i/851/850k Abs.4 ZPO zusätzlich zu dem Sockelbetrag in Höhe von xxx Euro ein Betrag von xxx Euro freigegeben.

Es wird festgestellt, dass die Soforthilfe des Landes NRW in Höhe von xxx Euro unpfändbar und damit nicht massezugehörig ist.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.