Amtsgericht Hagen, 2015-10-08, 16 C 233/15

16 C 233/15Tribunal de Primeira Instância8 de out. de 2015

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Amtsgericht Hagen — 16 C 233/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-08

Aktenzeichen: 16 C 233/15

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2015:1008.16C233.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, das bei der Klägerin im Lager in P, B, auf 6 cbm gelagerte Gut zurückzunehmen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.260 € Nutzungsentschädigung nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 960 € seit dem 16.01.2015 und aus weiteren 300 € seit dem 06.06.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab dem 01.07.2015 einen monatlichen Betrag, fällig jeweils zum ersten eines Monats, in Höhe von jeweils 60 € bis zur Herausgabe des in Ziffer 1 bezeichneten Lagerguts zu bezahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Ziff. 1 bezeichneten Lagerguts in Verzug befindet.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich Ziff. 1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 792 € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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