16 C 68/08•Amtsgericht Hagen, 2008-07-02, 16 C 68/08
Amtsgericht Hagen, 2008-07-02, 16 C 68/08
16 C 68/08Tribunal de Primeira Instância2 de jul. de 2008
Regest
Eine fehlerfreie Telefax-Sendebestätigung erbringt entgegen BGH NJW 1995, 665 ff. den Beweis, dass eine entsprechende Datentransferverbindung zwischen Sendegerät und Empfangsgerät hergestellt und die die übermittelten Daten beim Empfanagsgerät angekommen sind.
Texto completo
Amtsgericht Hagen — 16 C 68/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-02
Aktenzeichen: 16 C 68/08
ECLI: ECLI:DE:AGHA:2008:0702.16C68.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Leitsätze
Eine fehlerfreie Telefax-Sendebestätigung erbringt entgegen BGH NJW 1995, 665 ff. den Beweis, dass eine entsprechende Datentransferverbindung zwischen Sendegerät und Empfangsgerät hergestellt und die die übermittelten Daten beim Empfanagsgerät angekommen sind.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.803,14 EUR zuzüglich Zinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 31.01.2008 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin Anwaltskosten in Höhe von
374,90 EUR zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu voll-
streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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