Amtsgericht Gütersloh, 2021-10-08, 10 C 798/19

10 C 798/19Tribunal de Primeira Instância8 de out. de 2021

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Amtsgericht Gütersloh — 10 C 798/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-08

Aktenzeichen: 10 C 798/19

ECLI: ECLI:DE:AGGT:2021:1008.10C798.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1076,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger gesamtschuldnerisch zu 27 % und der Beklagte zu 73 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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