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9 C 168/20•Amtsgericht Wipperfürth, 2021-11-12, 9 C 168/20
9 C 168/20Tribunal de Primeira Instância12 de nov. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-12
Aktenzeichen: 9 C 168/20
ECLI: ECLI:DE:AGGM3:2021:1112.9C168.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.9
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 666,96 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.12.2019 zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 15 % und der Beklagte 85 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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