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4 C 193/20•Amtsgericht Geldern, 2020-11-18, 4 C 193/20
4 C 193/20Tribunal de Primeira Instância18 de nov. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-18
Aktenzeichen: 4 C 193/20
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2020:1118.4C193.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 50,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.05.2020 sowie 10,00 Euro an außergerichtlichen Mahnkosten zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 55 % und die Beklagte zu 45 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.
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