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20 C 165/21•Amtsgericht Essen, 2022-01-11, 20 C 165/21
20 C 165/21Tribunal de Primeira Instância11 de jan. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-11
Aktenzeichen: 20 C 165/21
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2022:0111.20C165.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung, in Höhe von 1.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 50 % und die Beklagte zu 50 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger jedoch nur gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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