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13 C 278/20•Amtsgericht Essen, 2021-01-13, 13 C 278/20
13 C 278/20Tribunal de Primeira Instância13 de jan. de 2021
Art. 240 § 5 Abs. 1 S. 1 EGBGB verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG oder das Prinzip des Vertrauensschutzes gem. Art. 20 Abs. 3 GG. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Gutscheinlösung liegt jedenfalls noch im Rahmen des gesetzgeberischen Beurteilungs- und Prognosespielraums.
Entscheidungsdatum: 2021-01-13
Aktenzeichen: 13 C 278/20
ECLI: ECLI:DE:AGE1:2021:0113.13C278.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13 C
Normen: EGBGB Art. 240 § 5 Abs. 1; BGB §§ 326 Abs. 6, 346 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1, Art. 20 Abs. 3
Art. 240 § 5 Abs. 1 S. 1 EGBGB verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG oder das Prinzip des Vertrauensschutzes gem. Art. 20 Abs. 3 GG. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Gutscheinlösung liegt jedenfalls noch im Rahmen des gesetzgeberischen Beurteilungs- und Prognosespielraums.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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