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510 C 3328/20•Amtsgericht Duisburg, 2021-06-10, 510 C 3328/20
510 C 3328/20Tribunal de Primeira Instância10 de jun. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-10
Aktenzeichen: 510 C 3328/20
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2021:0610.510C3328.20.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 98,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, zur Freistellung der Klägerin an die Kanzlei … 83,54 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.01.2021zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 90 %, die Beklagte zu 10 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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