Amtsgericht Dortmund, 2022-08-11, 729 OWi-265 Js 881/22-62/22

729 OWi-265 Js 881/22-62/22Tribunal de Primeira Instância11 de ago. de 2022

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Amtsgericht Dortmund — 729 OWi-265 Js 881/22-62/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-11

Aktenzeichen: 729 OWi-265 Js 881/22-62/22

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2022:0811.729OWI265JS881.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 729

Tenor

Der Betroffene wird wegen der im Bußgeldbescheid der Stadt Dortmund vom 14.04.2022 genannten Tat zu einer Geldbuße von 600,00 € verurteilt.

Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 30,00 € jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit dem 1. des Folgemonats nach Erhalt der Zahlungsaufforderung, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Dem Betroffenen wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

(§§ 24 a, 25 StVG)

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