Amtsgericht Düsseldorf, 2022-12-22, 37 C 119/22

37 C 119/22Tribunal de Primeira Instância22 de dez. de 2022

Abrir fonte

Regest

Verspätungen durch Enteisung eines Flugzeugs stellen keinen außergewöhnlichen Umstand gemäß Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechte-Verordnung dar, wenn am Startflughafen wetterbedingt typischerweise zu enteisen ist und die aufgewendete Zeit sich im Rahmen der üblichen Zeit bewegt, die an diesem Flughafen für die Enteisung benötigt wird.

Texto completo

Amtsgericht Düsseldorf — 37 C 119/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-22

Aktenzeichen: 37 C 119/22

ECLI: ECLI:DE:AGD:2022:1222.37C119.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 37

Normen: Fluggastrechte-Verordnung Art. 5 Abs. 3

Leitsätze

Verspätungen durch Enteisung eines Flugzeugs stellen keinen außergewöhnlichen Umstand gemäß Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechte-Verordnung dar, wenn am Startflughafen wetterbedingt typischerweise zu enteisen ist und die aufgewendete Zeit sich im Rahmen der üblichen Zeit bewegt, die an diesem Flughafen für die Enteisung benötigt wird.

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 18.11.2022 und nachfolgendem schriftlichen Verfahren durch den Richter am Amtsgericht T

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 600,00 EUR (in Worten: sechshundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.12.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.