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95 XVII 114/20 K•Amtsgericht Düsseldorf, 2020-09-07, 95 XVII 114/20 K
95 XVII 114/20 KTribunal de Primeira Instância7 de set. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-07
Aktenzeichen: 95 XVII 114/20 K
ECLI: ECLI:DE:AGD:2020:0907.95XVII114.20K.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 95
In dem betreuungsgerichtlichen Verfahren
für Frau L,
wird Frau C als Berufsbetreuerin zur Betreuerin bestellt.
Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenkreise:
Es wird Herr X als Berufsbetreuer zum Ersatzbetreuer bestellt.
Die Aufgabenkreise entsprechen denen der Betreuerin.
Der Ersatzbetreuer darf die Angelegenheiten der Betreuten nur besorgen, soweit die Betreuerin Frau C verhindert ist.
Die Betroffene bedarf zur Wirksamkeit von Willenserklärungen im Bereich Vermögensangelegenheiten der Einwilligung der für diesen Aufgabenbereich bestellten Betreuerin (Einwilligungsvorbehalt).
Das Gericht wird spätestens am (…) über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
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