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Amtsgericht Düsseldorf — 27 C 681/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-24
Aktenzeichen: 27 C 681/15
ECLI: ECLI:DE:AGD:2016:1124.27C681.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 27
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 03.11.2016
durch den Richter G
für Recht erkannt:
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 1.430,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 10.09.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers der Kläger und die Beklagte zu 1.) jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2.) trägt der Kläger. Die Beklagte zu 1.) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, im Übrigen ohne Sicherheitsleistung. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten zu 2) durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn die vollstreckende Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Palavras-chave
payment claiminterestcost allocationprovisional enforcement